Von den Gemeinden und den Abwasserverbänden ist entsprechend Landeswassergesetz der Bezirksregierung ein ABK vorzulegen. Hiermit ist eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der Maßnahmen, die zur Erfüllung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, abzugeben. Das ABK ist entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungs-konzepten“ zu erarbeiten und alle 6 Jahre fortzuschreiben. Über zeitliche oder inhaltliche Änderungen des ABK ist von den Gemeinden und Abwasserverbänden bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu berichten. Das ABK soll auch Aussagen über die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten, das in Form eines Niederschlagswasserbeseitigungskonzepts (NBK) darstellbar ist. Für die Erarbeitung eines NBK wurde von der Bezirksregierung für den Bezirk ein Vorschlag zur Umsetzung der Anforderungen erarbeitet. Es können nach Abstimmung aber auch hiervon abweichende Unterlagen vorgelegt werden.

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