Die Richtlinie Tras 310 gehört zu den sicherheitstechnischen Regeln für die Anlagensicherheit.

(Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 310) „Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser“)

Die Richtlinie beschreibt das Vorgehen um die Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser zu ermitteln und auszuschließen bzw. die Gefährdungen in Folge dieser Ereignisse zu ermitteln, auszuschließen oder zumindest zu reduzieren. Die Richtlinie TRAS 310 macht Vorgaben für ein strukturiertes Vorgehen zu Ermittlung und Ausschluss von Gefährdungen. Ganz klassische Vorgehensweisen der Wasserwirtschaft, bzw. der Stadtentwässerung werden in TRAS 310 kombiniert mit Maßnahmen zur Gefährdungsanalyse. Zu den klassischen Vorgehensweisen der Wasserwirtschaft gehören die Ermittlung von Niederschlägen und Niederschlagsmengen, die Ermittlung von Oberflächenabfluss und Abführung in Kanalisationsnetzen. Dazu werden Regenereignisse angesetzt und der Abfluss auf Oberflächen und Kanalnetzen berechnet und simuliert. Im Ergebnis ergibt sich beispielsweise der Einstau und/ oder Überstau von Kanalnetzen, Überflutung und Überschwemmung. Mittels der Ergebnisse werden Auswirkungen auf die Anlagen geprüft. Werden z. B. bei einem Einstau der Kanalisation Anschlussleitungen beaufschlagt, sodass Wasser in unterirdische Räume eindringen kann? Wo verbleiben die überstauten Wassermengen? Können diese schadlos über die Oberflächen wie Verkehrswege oder Grünanlagen, Beete abgeführt werden? Oder besteht die Möglichkeit, dass Wasser über Türen, Tore, obertätige Öffnungen (Lichtschächte) in die betrachteten Anlagen, Betriebsteile eindringen kann. Werden bei Überschwemmungen Treibgut oder Eisgang zur Gefahr für Anlagen und Anlagenteile? Weiterhin können „worst-case“-Szenarien mit „Urbanen Sturzfluten“ betrachtet werden.

Im Anschluss an die wasserwirtschaftliche Analyse (Gefahrenquellenanalyse) erfolgt die Ermittlung (Ermittlung der gefährdeten, sicherheitsrelevanten Bereiche) und Beurteilung der möglichen anlagenbezogenen Gefährdungen. Wo entstehen potentiell Gefahren oder Schäden durch eindringendes oder stehendes Niederschlagswasser. In der Gefährdungsanalyse werden die Gefahren zu beurteilt und Prozesse und Vorgehen zur Vermeidung vorgeschlagen bzw. vorgeschrieben. Die Gefährdungsanalyse nach TRAS 310 erfolgt in der Regel durch Experten für Anlagenbetrieb und Anlagensicherheit. Durch Verschneiden von wasserwirtschaftlicher Analyse und Gefährdungsanalyse kann mit wasserwirtschaftlichen Untersuchungen eine Verbesserung und Optimierung der betrieblichen Entwässerungssituation geprüft werden. Denkbar sind die Nutzung vorhandener Einrichtungen zur Retention (Rückhaltung) wie z. B. Grünflächen und andere Freiflächen oder der Austausch von Kanalrohren, Erstellung von Rückhaltebecken sowie anderer Rückhalteräume.  Für die im Rahmen der Prüfung vorgeschlagenen Massnahmen werden die Kosten im Rahmen einer Schätzung ermittelt.

Im Fazit zeigt sich, dass auch bei einer Betrachtung nach der TRAS 310 eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen erforderlich wird. Die Wasserwirtschaft analysiert die Niederschlags- und Entwässerungssituation und ermittelt potentielle Gefährdungen durch Niederschlagswasser. Die Experten für Anlagensicherheit analysieren die Gefährdungen und erarbeiten Vorschläge zur Vermeidung. Architekten und Hochbauer erarbeiten Konzepte und ermitteln Kosten zur baulichen Umsetzung. Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 310) „Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser“ ist verabschiedet von der Kommission für Anlagensicherheit. Die Technischen Regeln für Anlagensicherheit (TRAS) enthalten dem Stand der Sicherheitstechnik im Sinne des § 2 Nummer 10 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) entsprechende sicherheitstechnische Regeln und Erkenntnisse.

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