Studie zur Begleitung z. B. von Bebauungsplanverfahren. Das Entwässerungskonzept muss darlegen, dass die Entwässerung eine (Plan-)Gebietes, einer Fläche, grundsätzlich gesichert ist. Begrenzender Faktor ist üblicherweise die Niederschlags-, Regenentwässerung. Grundlegend ist die Prüfung der Möglichkeiten zur Versickerung und zur ortsnahen Einleitung in ein Gewässer vor einer Ableitung über das Kanalnetz. Sinnvollerweise wird das Entwässerungskonzept neben der Kommune mit den wasserwirtschaftlich Zuständigen (Untere, Obere Wasserbehörden, Gewässerbeauftragte) abgestimmt. Ohne ein belastbares, abgestimmtes und freigegebenes Entwässerungskonzept sind Bebauungspläne nicht genehmigungsfähig.

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