Ein weiteres Planverfahren neben Vorentwurf, Feststellungsentwurf (Planfeststellung) im Straßenbau, das für die Instandhaltung, Erhaltung von Straßen durchgeführt wird. Häufig wird der Erhaltungsentwurf intern in der Straßenbauverwaltung erstellt und abgestimmt. Eine externe Beteiligung (TÖB, Anlieger) findet nicht statt.