Im Allgemeinen Schaffung von Bauland durch Aufstellung eines Bebauungsplanes. Durchführung einer Erschließungsplanung zur verkehrlichen und entwässerungstechnischen Erschließung der Flächen. Vor Beschluss eines Bebauungsplanes müssen die verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung gesichert sein. Erstellung der Straßenplanung und Entwässerungsplanung, Abstimmung und Genehmigung der Anlagen, Überwachen der Bauausführung, Abrechnung der Bauleitungen.