Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie dient dem Nachweis der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Anforderungen der WRRL. Diese Verträglichkeit herzustellen, ist Aufgabe der Fachplanungen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Entwässerungsplanung). Potenziell problematische Elemente der Planung sind daher frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls an die Anforderungen der Wasserwirtschaft anzupassen.