Der Gesehenvermerk ist ein wesentlicher Schritt im Planungsprozess nach RE (Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau). In der Bedarfsplanung ist er nach dem Vorentwurf und vor dem Feststellungsentwurf eingeordnet. Der Gesehenvermerk enthält umfangreiche Entwurfsunterlagen. Die Unterlagen zum Gesehenvermerk werden von den Ländern auf Grundlage des Vorentwurfs aufgestellt, geprüft und genehmigt und vom BMVBS mit dem „Gesehenvermerk“ versehen. Mit dem Gesehenvermerk bestätigt das BMVBS sein Einverständnis, dass das Bauvorhaben aus dem Straßenbauhaushalt finanziert werden kann.



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