Der Grobentwurf dient der Projektabstimmung bei Um- und Ausbauvorhaben ohne sich wesentlich unterscheidende Varianten. Die Projektabstimmung 3 ist in der Regel der Starttermin für den Abstimmungsprozess. Er ist der Entwurfsplanung bzw. dem Vorentwurf zuzuordnen und ist in der RE (Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau) geregelt.