Nach der gesetzlichen Definition; § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“
Grundsätzlich spricht man von Hochwasser, wenn der Pegelstand eines Gewässers für längere Zeit deutlich höher steht als normal und damit einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Dies kann bei Dauerregen, Starkregen oder Schneeschmelzen der Fall sein. Bei weiterem Ansteigen kann es zu Überschwemmungen kommen (siehe auch Überschwemmung sowie Fluviales Hochwasser und Pluviales Hochwasser).