Auftraggeberseitige Begleitung einer Baumaßnahme. Aufgabe der Bauüberwachung (BÜ) ist, die Übereinstimmung des Bauwerkes mit dem Bauvertrag zu überwachen. Weitere Kernaufgaben der Bauüberwachung sind ein reibungsloser Bauablauf und die Überwachung der Einhaltung von Termin- und Kostenzielen. Teilweise enthält die Örtliche Bauüberwachung Elemente des Projektmanagements bzw. der Bauoberleitung HOAI.

Die Aufgaben der Örtlichen Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sind beispielsweise in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt. Aus den Grundleistungen des § 57 HOAI sind ab der der HOAI 2013 Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 „Bauoberleitung“ geworden.

Letztlich besteht die Aufgabe der Bauüberwachung aus den Elementen „Bauoberleitung“ und „Örtliche Bauüberwachung“.
Vor dem Hintergrund des Leistungszieles (termin- und kostengerechte vertragsmäßige Erstellung eines Bauwerkes) ist eine Beauftragung eines Elementes  ohne das andere nicht zielführend und nicht effektiv.
Bedeutende Nebenaufgaben der Bauüberwachung sind die Dokumentation des Bauablaufes, die Information des Auftraggebers sowie das Klären auftretender Fragestellungen z. B. hinsichtlich des Bauvertrages oder der Ausführung von Details. Hierzu führt die Bauüberwachung möglichst zeitnah Entscheidungen des Auftraggebers herbei, bzw. unterstützt die Entscheidungsfindung. Insbesondere die letzten Punkte haben in den letzten Jahren zur Vermeidung von gestörten Bauabläufen wesentlich an Bedeutung gewonnen.

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