Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Städte, Gemeinden, Kreise, Verbände, Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) u. ä., die potentiell von einem Verfahren, Vorhaben betroffen sind. Zu den TÖB zählen auch nicht öffentliche Verbände wie der BUND, NaBU u. ä..